Dichtheitsprüfung

Undichte Abwasserleitungen verschmutzen Grundwasser und Boden. Jeder Grundstückseigentümer und Betreiber von Abwasseranlagen (Regen- und Schmutzwasser) ist daher in Anlehnung an die DIN 1986 Teil 30 (allgemein anerkannte Regeln der Technik) gesetzlich verpflichtet, seine bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit prüfen zu lassen.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung muss die Dichtheit gewerblicher, industrieller und privater Abschnitte der im Erdreich verlegten Abwasserleitungen (insbesondere der Leitungsabschnitt vom Gebäude bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal) nachgewiesen werden. Hintergrund für die neue Pflicht ist ein erweiterter Grundwasserschutz, den die Bundesregierung aufgrund einer EU-Richtlinie in das Wasserhaushaltsgesetz aufgenommen hat. Städte und Kommunen sind mit der Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften beauftragt.

Eigentümer und Betreiber industrieller Anlagen umgehend eine Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 durchführen lassen.

Für Gebäude in Wasserschutzgebieten, deren Grundstücksentwässerung vor dem 01.01.1965 bzw. bei industriellen oder gewerblichen Abwasseranlagen vor dem 01.01.1990 fertig gestellt wurde, muss die Dichtheit bis zum 31.12.2010 nachgewiesen werden. Eigentümer privater Anlagen müssen diesen Nachweis bis spätestens 31.12.2015 erbringen.

Die Überprüfung der Leitungen kann zunächst über eine Kanal-TV-Inspektion erfolgen. Ist die optische Inspektion einwandfrei gilt die Rohrdichtheitsprüfung als erbracht. Besteht allerdings der Verdacht auf Schäden, muss eine Rohrdichtheitsprüfung im jeweiligen Rohr erfolgen. Sollten dabei Schäden festgestellt werden, ist eine Kanalsanierung unumgänglich.