Generalinspektion, Dichtheitsprüfung

Der Schutz unserer Gewässer und insbesondere des Grundwassers und des Boden ist eine wesentliche Forderung des Wasserhaushaltsgesetzes. Um dieses sicherzustellen, sind Abscheideranlagen vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von nicht länger als fünf Jahren einer Überprüfung / Generalinspektion mit eingeschlossener Dichtheitsprüfung zu unterziehen.

Generalinspektion

Neben dem baulichen Zustand und der Beschichtung ist die Bemessung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Abscheideranlage zu prüfen. Weitere Prüfkriterien sind die Sicherheit gegen den Austritt von Leichtflüssigkeit aus der Abscheideranlage in Verbindung mit dem selbsttätigen Verschluss über die Schachtabdeckung sowie die ordnungsgemäße Führung des Betriebstagebuches und der Nachweis der Entsorgungssicherheit. Eventuell vorhandene elektrische Einrichtungen sind auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Dichtheitsprüfung

Bei der Dichtheitsprüfung werden alle Behälter bis 2 cm unter Oberkante Schachtdeckel mit Wasser befüllt und elektronisch mittels einer Messsonde die Verlustrate festgestellt. Nach Zugabe des erlaubten Wasserverlustes wird dokumentiert ob die Anlagenteile dicht ausgeführt sind.

Wir verfügen über das für diese Leistungen erforderliche fachkundige Personal und liefern Ihnen die geforderten Dokumentationen zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Erwägen Sie den Neubau einer Abscheideranlage beraten wir Sie gerne bei der Bemessung und unterstützen Sie bei der Durchführung und Abnahme der Bauleistung.

Überprüfung, Generalinspektion, Dichtheitsprüfung